Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen
§§ 651 BGB
I.
Abschluss eines Reisevertrages
a)
Mit der Buchung bietet der Kunde dem
Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Die Anmeldung sollte in
Schriftform mit dem dafür vorgesehenen Formular
erfolgen, kann aber auch mündlich oder
telefonisch vorgenommen werden. Der Reisevertrag
kommt durch die schriftliche Bestätigung des
Reiseveranstalters zustande.
b)
Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für
alle anderen mitaufgeführten
Reiseteilnehmer,
für deren Vertragspflichten er wie für seine
eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er dies
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
gegenüber dem Veranstalter übernommen hat.
II.
Reisebestätigung / Rechnung
Nach
Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung wird
eine Anzahlung in Höhe von € 100,- pro Person
zzgl. der abgeschlossenen Reiseversicherungen fällig.
Der Restbetrag der Reisekosten wird 3 Wochen vor
Reisebeginn ohne weitere Aufforderung fällig.
Der Sicherungsschein unserer
Insolvenzversicherung im Sinne des §651k BGB
wird bereits mit der Reisebestätigung /
Rechnung verschickt.
III.
Leistungsumfang
Der
Leistungsumfang ergibt sich aus der Reisebestätigung
sowie der Reisebeschreibung im jeweils geltenden
Katalog. Weicht unsere Reisebestätigung vom
Inhalt der Kundenanmeldung ab, so gilt unsere
Bestätigung als neues Angebot an den Kunden, an
das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung
gebunden halten und das der Kunde innerhalb
dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige
Erklärung (z.B. Leistung der Anzahlung oder
Restzahlung) annehmen kann.
IV.
Haftung
a)
Die vertragliche Haftung für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt,
•
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich
noch
•
soweit der Reiseveranstalter für einen dem
Reisenden entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
b)
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu
erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen
oder auf solchen beruhende gesetzliche
Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf
Schadensersatz nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht
oder geltend gemacht werden kann oder unter
bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist,
so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber
dem Reisenden hierauf berufen.
c)
Der Reiseveranstalter haftet für die
gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige
Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und
ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Reiseleistung.
V.
Rücktritt durch Kunden / Umbuchung /
Ersatzperson
a)
Jederzeit vor Reisebeginn können Sie vom
Reisevertrag zurücktreten. Dies ist formfrei möglich.
Wir empfehlen, aus Beweisgründen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären. Unter Berücksichtigung
der durch uns ersparten Aufwendungen und dessen,
was wir durch eine anderweitige Verwendung der
Reiseleistung erwerben, betragen die Rücktrittsgebühren:
Bis
zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 % des
Reisepreises,
bis
zum 15. Tag vor Reisebeginn 50 % des
Reisepreises,
bis
zum 7. Tag vor Reisebeginn 60 % des
Reisepreises,
ab
dem 6. Tag vor Reisebeginn bis zum Abreisetag 80
% des Reisepreises,
Nichtantritt
der Reise (gilt ab 24 Std. vor Reisebeginn) 90 %
des Reisepreises.
Dem
Reisenden steht das Recht zu, uns nachzuweisen,
dass ein Schaden nicht entstanden oder
wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
b)
Werden auf Wunsch des Reisenden nach
Vertragsschluss für einen Termin, der innerhalb
des zeitlichen Geltungsbereichs der
Reiseausschreibung liegt, Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels,
des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft
oder der Beförderungsart vorgenommen, sind wir
berechtigt, eine Kostenpauschale von € 30,- zu
berechnen.
c)
Bis Reisebeginn kann eine Ersatzperson gestellt
werden. Diese muss uns vor Fahrtbeginn
mitgeteilt werden. Wir können dem bei Vorliegen
wichtiger Gründe widersprechen. Im Falle eines
Widerspruchs bleibt Ihnen die Möglichkeit des Rücktritts
zu den vorgenannten Bedingungen unbenommen.
Widersprechen wir nicht, kostet die Gestellung
einer Ersatzperson eine Bearbeitungsgebühr von
€ 30,-.
VI.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt
der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird
sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern
um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer
Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen. Nicht in Anspruch
genommene Teilleistungen sind nicht
erstattungspflichtig.
VII.
Ausschluss
Der
Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer
Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes
respektiert. Sollte der Teilnehmer gegen sie
verstoßen, gibt der Teilnehmer dem Veranstalter
die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher
Abmahnung im Wiederholungsfall, ohne Erstattung
des Reisepreises, von der weiteren Reise
auszuschließen. Bei groben Verstößen (z.B.
Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung,
Diebstahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung
etc.)
kann
auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise in
Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu
Lasten des Teilnehmers. Das gleiche gilt auch,
wenn der Teilnehmer das Miteinander in der
Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.
VIII.
Gepäckbeförderung (siehe auch
Haftungsausschluss)
Gepäck
wird im normalen Umfang befördert. Dies
bedeutet pro Person maximal ein Koffer (max. 20
kg) und ein Handgepäckstück plus
Wintersportgerät und Ski- oder Snowboardschuhe.
Abweichungen bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Gepäck
und sonstige mitgenommene Sachen sind vom
Reiseteilnehmer beim Umsteigen zu
beaufsichtigen.
IX.
Gewährleistung
Wird
die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben
Sie nur dann die Gewährleistungsrechte der
Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung
des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn Sie
es nicht schuldhaft unterlassen, dem
Veranstalter einen aufgetretenen Mangel unverzüglich
anzuzeigen. Die Mängelrüge nimmt die
Reiseleitung vor Ort entgegen. Wir empfehlen
hier die Schriftform. Gewährleistungsansprüche
können nur innerhalb eines Monats nach
vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise bei uns
geltend gemacht werden. Nach Ablauf der
Frist
kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen,
wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert worden ist.
X.
Haftungsausschluss
Keine
Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Der
Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch
die von ihm mitgeführten Sachen verursacht
wird.
XI.
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften
Der
Reisende ist für die Einhaltung der Pass-,
Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, die aus einer Nichtbefolgung
dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen
Lasten.
XII.
Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Der
Reiseveranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten:
a)
wenn der Vertragspartner seiner
Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die
vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
b)
wenn die Durchführung der Reise infolge, bei
Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher
Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen
Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der
Vertrag durch den
Reiseveranstalter gekündigt, so kann dieser für
die bereits erbrachten oder zur Beendigung der
Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen.
c)
bis zum 21. Tag vor
Reiseantritt, wenn die
im Prospektkatalog genannte
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird; ist
keine Zahl genannt, beträgt die
Mindestteilnehmerzahl pro Reise 15 Personen. Über
eine zulässige Reiseabsage wegen
Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahlen
unterrichtet der Reiseveranstalter den Kunden
unverzüglich nach Kenntnis hiervon.
Der Kunde erhält umgehend den gesamten
Reisepreis zurück oder kann ohne Umbuchungsgebühr
eine andere Reise aus unserem Katalogprospekt
buchen.
XIII.
Veranstalter
Veranstalter
aller Reisen, außer bei den Angeboten nach
Frankreich, an den Arlberg, nach Zauchensee,
Obertauern, Sölden, ins Zillertal, nach Saas
Fee, Flims-Laax, St. Moritz, Davos, Les Crosets
und Verbier ist U.L.TRA TOURS Sportreisen. Bei
den Reisen anderer Veranstalter gelten deren
Geschäftsbedingungen und insbesondere
Stornobedingungen, die bei uns auf Wunsch
angefordert werden können.
XIV.
Reiserücktrittsversicherung /
RundumSorglos-Paket
Wir
empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
oder des
RundumSorglos-Paketes.
XV.
Leistungs- und Preisänderungen
Der
Reiseveranstalter ist berechtigt, den
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus
rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen
oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die
nach Vertragsschluss notwendig und von uns nicht
wider Treu und Glauben herbeigeführt werden,
sind zulässig, soweit diese Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen.
Liegt zwischen Vertragsschluss und dem
Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier
Monaten und waren die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht
eingetreten und für uns nicht vorhersehbar,
sind wir berechtigt, den Reisepreis im
gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen, wenn
dies mit genauen Angaben zur Berechnung des
neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und
damit einer Erhöhung der Beförderungskosten,
der Flughafengebühren oder der für die Reise
geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird.
Wir sind verpflichtet, den Kunden bis zum 21.
Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über
eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige
Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung
nach diesem Zeitpunkt ist gesetzlich nicht mehr
zulässig.
Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der
Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen Reise zu
verlangen, wenn wir dazu in der Lage sind, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus
dem eigenen Angebot anzubieten. Der Kunde ist
verpflichtet, diese Rechte innerhalb von 10
Tagen nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung
uns gegenüber geltend zu machen, wozu die
Schriftform empfohlen wird.
XVI.
Gerichtsstand
Gerichtsstand
für Klagen gegen den Reiseveranstalter ist
Leverkusen. Für den Fall, dass der Kunde nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder
dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt
ist, wird für Ansprüche des Reiseveranstalters
gegen den Kunden der Gerichtsstand Leverkusen
vereinbart.
XVII.
Unwirksamkeit einzelner Bedingungen
Erweist
sich eine der vorstehenden Bedingungen als
unwirksam, so ist hiervon die Wirksamkeit der übrigen
Bedingungen nicht berührt. |